ESG-Reporting klingt nach Controlling und Rechtsabteilung. Doch wer die Lieferkette verantwortet oder Weiterbildungsbudgets vergibt, steckt mitten im Reporting. Ob Rohstofflieferant oder Seminaranbieter: Der Einkauf entscheidet täglich darüber, mit wem ein Unternehmen Geschäfte macht und trägt damit mehr Verantwortung für die Nachhaltigkeitsbilanz als jede Stabsstelle. Dieser Leitfaden zeigt, was LkSG, CSRD und CSDDD konkret für den Einkaufsalltag bedeuten, wo Datenlücken die größten Risiken bergen und wie ESG-Anforderungen so in Prozesse integriert werden, dass sie im Tagesgeschäft auch bei der Beschaffung von Weiterbildung wirklich funktionieren.
ESG-Reporting beginnt im Einkauf
CO₂-Bilanz der eigenen Standorte? Dokumentiert. Energieverbrauch? Optimiert. Und dann kommt Scope 3 auf den Tisch und mit ihm die Erkenntnis, dass die größten Emissionstreiber nicht im eigenen Gebäude sitzen, sondern bei Lieferanten, im Transport, in der Produktnutzung. Einkäufer:innen tragen hier maßgeblich zu bei, indem sie Lieferanten auswählen und Verträge verhandeln. Sie entscheiden mit, ob Sekundärdaten reichen oder ob Primärdaten gefordert sind und setzen die Anforderungen aus dem ESG um. Einkäufer:innen managen daher nicht nur Kosten, sondern setzen die ESG-Richtlinien als stärkster Hebel im Konzern um.
LkSG, CSRD, CSDDD: Was die aktuellen Anforderungen für den Einkauf konkret bedeuten
All diese Abkürzungen gehören inzwischen zum ABC jedes Einkäufers und jeder Einkäuferin. Wo früher die Sustainability-Abteilung in vielen Unternehmen als Treiber fungiert hat, sind Interesse und die Aufgaben zunehmend in unterschiedliche Abteilungen gewandert, so auch in den Einkauf. Hintergrund sind die Veränderungen, die mit der Omnibus I Directive (seit März 2026 in Kraft) gekommen sind. Nun müssen auch Einkäufer:innen verstehen was sich dahinter verbirgt. Mit der Omnibus-Directive sind nun weniger Unternehmen nach CSRD berichtspflichtig, KMU sind vollständig ausgenommen. Diese können freiwillig nach dem VSME-Standard berichten. Hauptziel der Omnibus-Verordnung ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Doch die Omnibus-Verordnung der EU ändert nichts daran, dass Kunden und Kundinnen, Kapitalgeber und Fachkräfte Wert auf transparente und nachhaltige Unternehmensführung legen. Einkäufer:innen müssen Risiken und Chancen im Blick haben, damit sie im Unternehmen vorrausschauend gesehen und gemanagt werden können.
Grundbegriffe:
- CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz über 450 Mio. Euro. KMU sind vollständig ausgenommen.
- CSDDD (EU-Lieferkettenrichtlinie): Die Schwelle liegt bei über 5.000 Mitarbeitenden und über 1,5 Mrd. Euro weltweitem Umsatz für EU-Unternehmen. Nicht-EU-Unternehmen unterliegen der Richtlinie ab 1,5 Mrd. Euro Umsatz in der EU. Priorisierung auf die wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten Risiken, mit Fokus auf direkte Geschäftspartner:innen. KMU-Lieferanten dürfen im Rahmen der CSDDD nur noch auf Basis des freiwilligen VSME-Standards befragt werden.
- LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz): Gilt weiterhin für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Dokumentations- und Berichtspflicht gegenüber dem BAFA.
- EU-Taxonomie: Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Relevant vor allem für Investoren- und Finanzierungsreporting.
- Scope 1 bis 3: Scope 1 sind direkte Emissionen eines Unternehmens (z. B. eigene Fahrzeuge, Heizungen, Fabrikanlagen). Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (z. B. Strom, Fernwärme). Und Scope 3 sind alle übrigen indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette.
- Tier 1 bis X: Tier 1 bezeichnet die direkten Lieferanten eines Unternehmens. Tier 2 umfasst die Lieferanten der Tier-1-Lieferanten. Tier 3 umfasst dann die Lieferanten der Tier-2-Lieferanten usw.
Weniger Regulierung bedeutet also nicht weniger Druck. Investoren beziehen ESG-Ratings in Finanzierungsentscheidungen ein. Kunden und Kundinnen fordern Nachweise. Und wer Zulieferer eines berichtspflichtigen Konzerns ist, muss die Daten ohnehin liefern, ob gesetzlich verpflichtet oder nicht. Einkäufer:innen sollten wissen, welche Vorgaben für ihr Unternehmen gelten und was sie von ihren Zulieferern erwarten können – und sollten.
Scope-3-Emissionen, Tier-2-Lieferanten, fehlende Datenqualität: Herausforderungen des ESG-Reporting für den Einkauf
Doch wie sieht das konkret in der Praxis aus? Noch immer kämpfen viele Einkaufsabteilungen großer Unternehmen mit denselben Problemen: Datenlücken bei Lieferanten und konkurrierende Prioritäten identifizieren viele neben einer klaren Definition des Mehrwerts als die größten Hindernisse.1 Gleichzeitig stehen Unternehmen unter größerem Druck, den Mehrwert ihrer Programme klar zu belegen. Während alle Organisationen ähnliche Herausforderungen bei Budgets und Prioritätenkonflikten kennen, müssen führende Unternehmen stärker nachweisen, welchen messbaren Geschäftswert ihre Nachhaltigkeitsinitiativen tatsächlich liefern und auf welche Datenbasis sie sich dabei stützen.
Scope 3 macht das noch komplexer. Hierbei geht es nicht nur um Rohstoffe und Produktionsbauteile, auch Weiterbildungsanbieter, externe Trainer:innen und Beratungsunternehmen sind von der Richtlinie betroffen, sofern sie Risiko- oder Reportingaspekte aufweisen. Bei Katalogen mit mehreren hundert Anbieter:innen ist das manuell nicht leistbar. Einkäufer:innen müssen beispielsweise nachweisen, dass Trainer:innen und Weiterbildungsanbieter soziale Standards einhalten.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft ein externes Führungskräftetraining ein
Ein Unternehmen beauftragt einen Weiterbildungsanbieter für ein Führungskräftetraining.
Mögliche Emissionen:
- Stromverbrauch in den Räumen des Weiterbildungsanbieters
- Heizung der Seminarräume
- Anreise der Trainer:innen
- Erstellung und Versand von Schulungsunterlagen
- Hotelübernachtungen der Trainer:innen
Diese Emissionen sind für den Weiterbildungsanbieter selbst teilweise Scope 1 und Scope 2. Für das einkaufende Unternehmen sind sie jedoch typischerweise Scope-3-Emissionen.
ESG-Transparenz endet oft nach Tier 1
Die Zahlen zeigen, wie tief die Transparenzlücke tatsächlich reicht. Rund 48 Prozent der Einkäufer:innen haben heute Sicht auf die ESG-Performance von mindestens 75 Prozent ihrer Tier-1-Lieferanten. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber 27 Prozent im Jahr 2024. Klingt gut. Doch nur 12 Prozent haben vergleichbare Transparenz über ihre Tier-2-Lieferanten, rund 30 Prozent der Lieferanten liefern überhaupt keine Emissionsdaten.2 Die verbesserte Transparenz bei Tier-1-Lieferanten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass große Datenlücken in den vorgelagerten Stufen bestehen, wo wesentliche ESG-Risiken und Scope-3-Emissionen liegen. Der Einkauf muss zunehmend über die direkte Lieferantenbewertung hinaus ESG- und Emissionsdaten entlang der gesamten Lieferkette systematisch erfassen.

Einkauf & Personalentwicklung Hand in Hand
Schlanke Einkaufsprozesse treffen auf lückenloses Weiterbildungsmanagement. Semigator Enterprise vereinfacht Einkauf und Personalentwicklung und ermöglicht einen optimalen Weiterbildungsprozess für Mitarbeitende.
ESG-KPIs für den Einkauf: Welche Nachhaltigkeits-Kenngrößen wirklich zählen
Kennzahlen gibt es viele. Doch wirklich aussagekräftig sind nur jene, die sich auf verlässliche Datenquellen beziehen, die zudem regelmäßig überprüft werden. Für Einkäufer:innen sind das Kennzahlen aus den folgenden Bereichen:
Umwelt:
- CO₂e pro Wareneinheit,
- Scope-3-Anteil nach Einkaufskategorie,
- Lieferantenspezifische Emissionsdaten
Soziales:
- Compliance-Vorfallrate,
- Nachweis sozialer Zertifizierungen,
- Belastbare Diversitätsquoten bei Dienstleistern
Governance:
- Anteil geprüfter Lieferanten,
- Audit-Quote,
- Nachweis funktionierender Beschwerdeverfahren
Governance wird dabei am häufigsten unterschätzt. Dabei entscheidet sich hier, ob ein ESG-Reporting überhaupt prüffähig ist. In Deutschland sammeln bereits 78 Prozent der Unternehmen produktbezogene CO₂-Daten von Lieferanten.3 Doch Daten erheben und Daten steuern sind zwei verschiedene Disziplinen. Eine Wesentlichkeitsanalyse ist einer der zentralen Schritte, um den Fokus zu setzen: Unternehmen identifizieren ihre Emissionstreiber und wo der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zur Wirkung steht.
ESG-Compliance im Einkauf: Mehr Sicherheit bei Datenerhebung und Due Diligence
Einkäufer:innen jonglieren bereits heute viel auf einmal: Sie managen Lieferanten, optimieren Kosten und sichern ganze Lieferketten ab. Zwar lassen sich viele dieser Aufgaben mit Hilfe digitaler Lösungen oder KI optimieren, doch Technologie allein reicht meist nicht aus. Viel mehr müssen Einkäufer:innen ESG-Risiken erkennen und die regulatorischen Anforderungen auch einordnen können.
Denn: Nicht jede Selbstauskunft eines Lieferanten ist automatisch auch ein verlässlicher Nachweis. Belastbare Daten entstehen durch verifizierte Primärdaten, anerkannte Drittanbieter-Ratings oder eigene Vor-Ort-Audits. Was davon sinnvoll ist, hängt von Risikolage und Einkaufsvolumen ab.
Was Due Diligence im Einkauf konkret bedeutet
Sorgfaltspflicht ist kein einmaliger Akt, sondern ein Prozess:
- Risikoanalyse: Welche Lieferanten und Kategorien bergen die größten ESG-Risiken? Kriterien wie Herkunftsland, Branche, Einkaufsvolumen und Vorlieferantentiefe spielen dabei eine wichtige Rolle.
- Lieferantenbefragung: Selbstauskünfte und Fragebögen liefern erste Hinweise auf Nachhaltigkeitsleistungen und potenzielle Risiken. . Doch sie zeigen lediglich, was ein Lieferant von sich behauptet, nicht was tatsächlich gilt. Einkäufer:innen sollten die Ergebnisse daher einordnen und kritisch bewerten.
- Verifikation: Je höher das Risiko, desto wichtiger werden belastbare Nachweise. Drittanbieter-Ratings, Zertifizierungen oder eigene Audits schaffen zusätzliche Transparent und erhöhen die Aussagekraft der erhobenen Daten.
- Dokumentation: Das LkSG verlangt nicht nur Maßnahmen, sondern deren Nachweis – gegenüber dem BAFA und intern. Was nicht dokumentiert ist, hat für das Reporting nicht stattgefunden.
ESG-Anforderungen in der Lieferkette durchsetzen – von der Ausschreibung bis zum Audit
Einkäufer:innen stellen die Weichen für ein erfolgreiches Audit, lange bevor es überhaupt stattfindet. Und zwar dann, wenn sie Ausschreibungen formulieren, Lieferanten auswählen und Verträge verhandeln, zum Beispiel für die Durchführung des konzernweiten Führungskräftetrainings. Dabei müssen sie stets darauf achten, belastbare Nachweise mitzuführen, um die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien im Ernstfall auch dokumentieren zu können.
Das alles betrifft nicht nur „klassische“ Lieferanten. Auch externe Trainer:innen, Bildungsinstitute und Seminaranbieter gehören in vielen Großunternehmen längst zum regulären Einkaufsvolumen dazu. Trotzdem fallen sie in ESG-Prüfprozessen häufig durchs Raster.
Dabei gelten für sie dieselben Anforderungen, soweit Risiko- oder Reportingaspekte betroffen sind. Dazu zählen zum Beispiel Fragen wie:
- Wie arbeitet der Weiterbildungsanbieter mit personenbezogenen Daten?
- Wie barrierefrei sind die Angebote?
- Welche Standards gelten für Präsenzveranstaltungen oder digitale Formate?
Mitarbeiterschulungen und Qualifizierung zählen zu den wichtigsten Investitionsprioritäten in nachhaltigen Beschaffungsprogrammen. Dass die Anbieter dieser Schulungen selbst ESG-konform arbeiten, ist die logische Konsequenz und wird in der Praxis doch systematisch vernachlässigt.
FAQ
Wie gehe ich mit Lieferanten um, die keine Emissionsdaten liefern?
Erstmal klassifizieren: Wie groß ist das Einkaufsvolumen, wie hoch das Risikoniveau? Für kleinere Lieferanten können Sekundärdaten oder Branchendurchschnitte reichen. Bei strategischen Partnern gehört die Datenlieferung in den Vertrag, mit klarer Erwartung und Überprüfbarkeit.
Müssen externe Weiterbildungsanbieter wirklich ESG-konform sein?
Ja – soweit sie Teil der Beschaffung sind und Risiko- oder Reportingaspekte betroffen sind. In der Praxis werden sie oft vergessen. Dabei gelten dieselben Grundanforderungen wie für andere Dienstleister: soziale Standards, Nachweise, im Zweifel Audit.
1 EcoVadis / Accenture, Sustainable Procurement Barometer 2026, April 2026.
2 Ebd.
3 Ebd.




